Die TeXnische Komödie
Redaktionsstatut (Stand: 30. September 2005)
Vorwort
Die TeXnische Komödie ist die Vereinszeitschrift des
Vereins DANTE e.V. Sie erscheint viermal jährlich in gedruckter
Form und wird an die Mitglieder des Vereins verteilt.
Der Zweck der Vereinszeitschrift ist, die Mitglieder zu informieren.
Dies betrifft sowohl Informationen, die den Zweck des Vereins nach
§2 der Satzung betreffen, als auch vereinsinterne Informationen.
§1 Redaktion
- Die Redaktion ist für die Vorbereitung der eingereichten
Beiträge sowie den Satz zuständig.
- Die Redaktion besteht aus einem der Mitgliederversammlung
verantwortlichen Redakteur, im folgenden »verantwortlicher
Redakteur« genannt, sowie weiteren Redaktionsmitgliedern.
- Der verantwortliche Redakteur wird von der Mitgliederversammlung
berufen sowie entlassen.
- Sollte der verantwortliche Redakteur zwischen
Mitgliederversammlungen zurücktreten oder sein Amt nicht mehr
ausüben können, so wird vom Präsidium übergangsweise bis zur
nächsten Mitgliederversammlung ein verantwortlicher Redakteur
benannt. (Dabei sind vorzugsweise die weiteren Redaktionsmitglieder
zu berücksichtigen.)
- Der verantwortliche Redakteur beruft und entläßt weitere
Redaktionsmitglieder.
- Redaktionsmitglieder werden als aktive Vereinsmitglieder
eingestuft. Mit dem reduzierten Mitgliedsbeitrag sind die
Aufwendungen abgegolten. In Ausnahmefällen können zusätzliche
Aufwandsentschädigungen vom Präsidium oder der Mitgliederversammlung
genehmigt werden.
§2 Beiträge
- Beiträge für die Vereinszeitschrift werden bei der Redaktion
eingereicht. Näheres ist dem Impressum zu entnehmen.
- Der Autor räumt dem Verein mit Einsendung einer Arbeit für
diesen Beitrag das Vervielfältigungsrecht und ein Verbreitungsrecht
als einfache Nutzungsrechte ein. Das Vervielfältigungsrecht ist
nicht beschränkt.
Das Verbreitungsrecht bezieht sich ausschließlich auf die Zwecke des
Vereins und umfasst auch elektronische Medien.
- Beiträge sollen namentlich gekennzeichnet werden. Im
presserechtlichen Sinn tragen die namentlich genannten Verfasser die
Verantwortung. Mit Einreichung der Arbeiten verpflichten sie sich,
den Verein und die Redaktion von allen rechtlichen Folgen
freizustellen (Dies betrifft beispielsweise Plagiat,
Beleidigung etc.).
- Der Redaktionsschluß wird von der Redaktion in Abstimmung mit
dem Präsidium festgelegt und in der jeweils aktuellen Ausgabe für
die darauf folgende Ausgabe veröffentlicht.
- Beiträge, die nach dem Redaktionsschluß einer Ausgabe bei der
Redaktion eingehen, brauchen für diese Ausgabe nicht mehr
berücksichtigt werden.
- Nach dem Redaktionsschluß bereitet die Redaktion die Ausgabe
schnellstmöglich vor.
- Die Beiträge für die Vereinszeitschrift können in drei Kategorien
eingeteilt werden. (1) Verlautbarungen des Präsidiums und
Veröffentlichungen zu denen der Verein verpflichtet ist (Zu dieser
Kategorie gehört das Grußwort, Protokolle von
Mitgliederversammlungen, der Finanzbericht, sowie Ankündigungen von
Veranstaltungen des Vereins.), (2) Leserbriefe (Das sind
Beiträge von Lesern, die auf vorangegangene Artikel oder das
Vereinsgeschehen bezug nehmen.) und (3) Beiträge technischen
Inhalts (Hierzu zählen nicht nur Artikel zu TeX und verwandten
Gebieten, sondern auch Besprechungen, Tagungsberichte,
Tagungsankündigungen und ähnliches).
- Die Einordnung der Beiträge in die oben genannten Kategorien
wird von der Redaktion vorgenommen.
- Für Beiträge der Kategorie (2) und (3) besteht kein Anspruch
auf eine Veröffentlichung.
- Beiträge der Kategorie (1) müssen, Beiträge der
Kategorie (2) sollen in der nächsten erreichbaren (Das heißt in
der Ausgabe, deren Redaktionsschluß noch nicht abgelaufen ist.)
Ausgabe veröffentlicht werden.
- Beiträge der Kategorie (2) können auch auszugsweise
wiedergegeben werden, müssen dann aber als solches kenntlich gemacht
werden.
- Die Redaktion kann Autoren von Beiträgen der Kategorie (2)
und (3) auffordern, ihre Beiträge zu überarbeiten.
- Beiträge können von den Autoren zurückgezogen werden, sofern der
Redaktionsschluß der Ausgabe, in der sie erscheinen sollen, noch
nicht überschritten ist. Alle eingeräumten Nutzungsrechte an einem
zurückgezogenen Beitrag fallen an den Autor zurück.
- Beiträge der Kategorie (3) können von der Redaktion abgelehnt
werden. Alle eingeräumten Nutzungsrechte an einem abgelehnten
Beitrag fallen zurück an den Autor.
- Die eingeräumten Rechte verfallen ein Jahr nach der Einreichung
eines Beitrages. Diese Frist beginnt für jede korrigierte Version,
die vom Autor eingereicht wird, von neuem. Abweichend von dieser
Regelung kann mit den Autoren ein anderer Zeitpunkt vereinbart
werden.
- Im Streitfall zwischen Autoren und Redaktion kann das Präsidium
zur Schlichtung eingeschaltet werden. Die Mitgliederversammlung kann
als letzte Instanz angerufen werden.
- Beiträge der Kategorien (2) und (3) sollen im Jahr
mindestens zwei Drittel des Gesamtumfangs, pro Ausgabe mindestens
die Hälfte des Umfangs einnehmen.
- Der Gesamtumfang der Vereinszeitschrift wird vom Präsidium in
Absprache mit der Redaktion festgelegt.
§3 Schlußbestimmungen
- Mit der Fertigstellung der Druckvorlage und deren Weitergabe an
die zuständige Stelle endet die Zuständigkeit
der Redaktion. (Der Kontakt zur Druckerei sowie der Versand
sind nicht mehr im Aufgabenbereich der Redaktion. Das schließt
aber nicht aus, daß Redaktionsmitglieder sich dieser Aufgaben
annehmen, was aber nicht mehr von diesem Statut abgedeckt wird.)
- Die Redaktion ist bei Fragen, die das endgültige Aussehen der
Vereinszeitschrift betreffen, an Entscheidungen zu
beteiligen. (Das betrifft beispielsweise die Anzahl und
Größe der Seiten, die Druckart und die verwendete Papiersorte.
Diese Regel ist notwendig, da das Statut keinen direkten Kontakt
der Redaktion mit der Druckerei vorsieht.)
- Die Redaktion ist bei Fragen, die die Veröffentlichung von
Teilen der Vereinszeitschrift in anderer als der regulären,
gedruckten Form betreffen, an Entscheidungen zu
beteiligen. (Das betrifft beispielsweise die Herausgabe von
Sonderdrucken oder die Präsentation im WWW.)